Ambulante Pflege
Ansprechpartner
Pflegedienstleiterin
Frau Ricarda Jaehn
Eckdrift 41
19061 Schwerin
Tel: 0385 / 392 30 15
Fax: 0385 / 326 15 89
Hauptmerkmal der ambulanten Pflege ist, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung, also zu Hause, erbracht werden. Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden, so kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht. Ambulante Pflegedienste erbringen sowohl pflegerische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen oder Kranken.
Wann ist ambulante Pflege sinnvoll?
Ambulante Pflege ist sinnvoll,
- wenn die vorhandene oder entsprechend angepasste häusliche Wohnsituation eine angemessene Pflege räumlich zulässt,
- solange der Pflegebedürftige noch in der Lage ist - zumindest in groben Ansätzen - im eigenen Haushalt zu leben oder solange der Pflegebedürftige mit Angehörigen o. ä. zusammenlebt, die die Pflege und Betreuung gemeinsam mit dem ambulanten Pflegedienst sicherstellen,
- um die pflegende Person zu entlasten,
- um die Aufnahme in ein Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern,
- um der pflegenden Person praktische Hilfen zu bieten,
- in Ergänzung mit Tagespflege oder Kurzzeitpflege, um die pflegende Person zu entlasten oder eine Heimaufnahme zu vermeiden oder hinauszuzögern
Welche Leistungen werden geboten?
Ambulante Dienste erbringen Grundpflege, Behandlungs- und Krankenpflege, gerontopsychiatrische Pflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Information und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Daneben gibt es eine Vielzahl von ergänzenden (komplementären) Angeboten.
Unter Grundpflege versteht man zum Beispiel die individuelle Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen, Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten (auch als prophylaktische Maßnahmen).
Hauswirtschaftliche Hilfen sind Hilfe bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme, Reinigung und Wäschepflege, Einkäufe etc.
Behandlungspflege bezieht sich im Gegensatz zur Grundpflege auf die krankheitsbedingte Versorgung (und nicht die altersbedingte). Hierunter sind zum Beispiel Verbandswechsel und Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung zu verstehen.
Vielfältig sind die ergänzenden Dienste:
- Mobile soziale Dienste
- Vermittlung von Mahlzeitendiensten (Essen auf Rädern)
- Vermittlung von Fahr- und Begleitdienste
- Vermittlung von Hausnotruf
- Pflegekurse zur Unterstützung pflegender Personen
Welche Kosten entstehen?
Jeder Leistung im ambulanten Bereich ist eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. Die Höhe der Gesamtkosten hängt davon ab, welche Leistungen vom Pflegedienst erbracht werden oder wie häufig dies geschieht.
Sofern der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft ist und Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt, bekommt er Mittel der Pflegeversicherung. Diese variieren je nach Pflegegrad.
Werden mehr Leistungen vom Pflegedienst abgerufen, als von dem Geld der Pflegekasse bezahlt werden können, so muss diese der Pflegebedürftige selbst tragen. Dies gilt auch, wenn kein Pflegegrad vorliegt. In vielen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfeleistungen.
Leistungen der Sozialhilfe
Wenn die monatlichen Einkünfte nicht ausreichen, die verbleibenden Kosten für die ambulante Pflege zu tragen, ist zu prüfen, ob die Restkosten aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden können.
Ob Sozialhilfe erbracht werden kann, hängt von folgenden Kriterien ab:
- Einkommen des Pflegebedürftigen
- Vermögen des Pflegebedürftigen
Demenzkranke
Altersverwirrten und psychisch Kranken soll wirksamer geholfen werden.
Tipps, Hinweise und Begriffserklärungen
Besprechen Sie den notwendigen Pflegeumfang vorher ggf. mit Ihrem Arzt oder Angehörigen. Prüfen Sie, welche Leistungen unbedingt vom Pflegedienst übernommen werden müssen und was ggf. Sie selbst, Angehörige oder Bekannte leisten können. Sagen Sie dem ambulanten Pflegedienst, was Ihnen wichtig ist. Erkundigen Sie sich, ob stets die gleiche Person zu Ihnen kommt oder welche Pflegekräfte sich regelmäßig abwechseln. Das ist wichtig, schließlich baut der Hilfebedürftige im Laufe der Zeit ein enges Vertrauensverhältnis zu seinem Pfleger oder seiner Pflegerin auf.
MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Das Aufgabenspektrum der Medizinischen Dienste für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist breit gefächert. Es umfasst die patientenorientierte Einzelfallbegutachtung wie auch die Beratung in Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Die Entscheidung über eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachter und Gutachterinnen des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Altenpflege
Der Begriff Altenpflege umfasst alle Maßnahmen und Möglichkeiten, Menschen im hohen Alter, die der Betreuung bedürfen, ein menschenwürdiges Leben zu verschaffen. Das "Betreute Wohnen" ist eine zukunftsweisende Wohnform, die weiterentwickelt werden kann, da sie den Bedürfnissen der alten Menschen und dem Prinzip des "Selbstbestimmten Lebens bis ins hohe Alter" Rechnung trägt. Dem Betreuten Wohnen kommt - abgesehen von den angestammten Privatwohnungen - beim Wohnen im Alter quantitativ die größte Bedeutung zu. Je nachdem, ob mehr Eigenleistungen erwünscht oder professionelle Hilfeleistungen von Dritten beansprucht werden, sind verschiedene Kombinationen von Wohn- und Betreuungsangeboten und damit unterschiedliche Organisationsformen denkbar, z.B. Wohnanlagen mit flankierenden Serviceangeboten, mit integrierten Betreuungsleistungen, im Heimverbund oder im Hotelverbund.
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement (QM) ist ein Organisationssystem, das sicher stellen soll, dass Güter, Dienstleistungen und Prozesse den Anforderungen entsprechend abgearbeitet werden. QM dient damit der Schaffung von Vertrauen bei Führung und Kunden. Die Regeln für das QM sind in den Qualitätssicherungsnormen DIN EN ISO 9000-9004 festgelegt.
Eine zentrale Funktion übernimmt das Qualitäts-Management-Handbuch (QMH) in dem die Zuständigkeiten und Regeln festgeschrieben werden, nach denen die Geschäftsprozesse abzulaufen haben.
Unternehmen können sich durch eine Zertifizierungsstelle die korrekte Einhaltung der selbst aufgestellten Regeln bestätigen lassen. Dazu kommen Experten als Auditoren zu einem Audit ins Unternehmen. Diese externen Audits müssen in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden. Zwischen den extrenen Audits werden interne Audits durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens durchgeführt.
Pflegeanamnese
Sammeln von pflegerelevanten Informationen über den Patienten, seine Bedürfnisse, sein familiäres und soziales Umfeld als wichtige Voraussetzung für einen individuellen und situationsgerechten Pflegeplan.