Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV

Der Betrieb hat in ausreichender Anzahl fachkundig unterwiesene Mitarbeiter als Brandschutzhelfer zu bestellen. Grundlage für die Anzahl dieser Brandschutzhelfer ist die jeweilige Gefährdungsbeurteilung. 

 

Inhalte der Brandschutzhelfer-Ausbildung sind theoretische Inhalte zu Kenntnissen im vorbeugenden Brandschutz, Verhalten in Brandfällen und die Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Neben dem theoretischen Inhalten, werden auch praktische Übungen durchgeführt. 

Die Wiederholung / Fortbildng sollte alle 3-5 Jahre durchgeführt werden.